Update des Landwirtschaftsministeriums, 02.04.2020:
Können Angler und Jäger weiter ihrer Passion nachgehen?
Das Angeln bleibt weiterhin erlaubt, allerdings nur unter den folgenden Voraussetzungen und solange das Gewässer nahe des Wohnortes liegt. Der Wortlaut des Landwirtschaftsministeriums:
“Das Verlassen der Wohnung ist für Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt. Angeln und Jagen – allein oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt – sind weiterhin erlaubt, gemeinschaftlich jagen und Gemeinschaftsfischen dagegen nicht.
Bei größeren Fahrtstrecken zu Angelgewässern ist der Zweck der Ausgangsbeschränkung zu berücksichtigen. Dieser besteht darin, unter dem Aspekt des Gemeinwohls zu Hause zu bleiben, nur mit triftigem Grund die eigene Wohnung zu verlassen und auf diese Weise die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Ausflüge an entfernt liegende Flüsse und Seen laufen diesem Zweck zuwider. Sport und Bewegung an der frischen Luft sind daher in der unmittelbaren näheren Umgebung zum Wohnort durchzuführen. Selbstverständlich gilt dies auch für das Angeln.”