Jugendarbeit wieder eingeschränkt erlaubt!

Nach der Bestätigung in einem Telefonat mit der Landesjugendleitung darf ich euch mitteilen, dass Jugendarbeit unter einer Inzidenz von 100 wieder eingeschränkt erlaubt ist.

Angeln zählt NICHT als Sport, weshalb Jugendarbeit als AUßERSCHULISCHE BILDUNG definiert ist. Dies betrifft sowohl theoretische wie auch praktische Unterweisungen. Man darf also unter Wahrung eines Abstandes von 1,5 m wieder gemeinsam mit den Jungs und Mädels, egal unter oder über 14 Jahren, ans Wasser. Falls Unterstützung wie zum Entwirren von Knoten oder Abködern von Fischen erforderlich ist, müssen der Jugendliche und der Betreuer Masken tragen. Es darf lediglich ein Jugendlicher (aus einem weiteren Haushalt) im Auto mitgenommen werden.

Alle Hinweise noch detaillierter auf der Website der Bayerischen Fischerjugend (https://fischer-jugend.de) oder auch beim Bayerischen Jugendring (www.bjr.de)