Jugendarbeit ist wieder erlaubt

Darauf haben wir lange hingefiebert: Jugendarbeit ist wieder erlaubt, allerdings nur unter den allseits bekannten Auflagen: Masken- und Abstandsgebot, Hand- und Oberflächendesinfektion usw.

Und: Es muss ein Hygienekonzept ausgearbeitet und bei Anforderung dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.

Mehr Informationen in der nachfolgenden Empfehlung des Bayerischen Jugendrings:

0698_2020-05-27_Empfehlung_Hygienekonzept_Corona5ed0b80bca2ee